Gutachtenerstellung

Insbesondere bei Unternehmensinsolvenzen verzichtet das Insolvenzgericht im Regelfall nicht auf die Beiziehung eines Sachverständigen. Neben der Klärung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Insolvenzantrages und dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes beauftragt das Insolvenzgericht den Sachverständigen zu prüfen, ob die Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlich gedeckt sind und welche Aussichten für eine Fortführung des Schuldnerunternehmens bestehen.

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