Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Sonderrecht der Kaufleute regelt das Handelsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen untereinander. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten gegenüber den allgemeinen zivilgesetzlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch handelsrechtliche Besonderheiten, wie etwa die Untersuchungs- und Mängelrügepflicht beim Handelskauf. Besondere Regeln finden sich darüber hinaus im HGB für Handelsvertreterverträge und Fracht- und Speditionsverträge.

Das Gesellschaftsrecht wiederum regelt die Beziehungen zwischen Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Unterschieden wird im Gesellschaftsrecht einerseits zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis von Gesellschaften und zum anderen zwischen Personengesellschaften wie der GbR und der OHG und Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der UG oder der AG andererseits.

Gerne beraten wir bei der Gründung oder Beendigung von Handelsunternehmen, bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Kunden und Lieferanten oder bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

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