Tabellenführung

Die vom Insolvenzverwalter zu erstellende Tabelle hat insgesamt drei Funktionen. Als Grundlage für das gerichtliche Prüfungsverfahren gewährleistet sie die Dokumentation des Feststellungsstandes jedes einzelnen angemeldeten Anspruchs. Nur eingetragene Forderungen können geprüft und nach Feststellung in das Verteilungsverzeichnis aufgenommen werden.

Damit ist die Insolvenztabelle auch organisatorische Grundlage für die spätere Verteilung der Insolvenzmasse und dient schließlich der Titulierung unbestrittener Forderungen.

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